27. Januar 2017

Wichtige Triathlonregeln

Wichtige Triathlonregeln

Startunterlagen

  • Abholen der Startunterlagen beim Veranstalter (Startpass vorzeigen oder Tageslizenz lösen – ausgenommen Jedermanndistanz)

Check-In

  • Check-In ist bei den Kampfrichtern vor der Wechselzone mit Kontrolle des Radhelmes auf Beschädigung und korrekter Sitz (Helm mit geschlossenen Kinnriemen tragen). Es sind nur radsportspezifische Helme zugelassen. Es erfolgt eine Kontrolle der Lenkerenden – diese müssen verschlossen sein und Trinkflaschen müssen unzerbrechlich sein.

Wechselzone

  • Das Betreten der Wechselzone ist nur den Teilnehmern/innen erlaubt. Begleitpersonen ist der Zutritt verboten.
  • Schwimm-, Rad- und Laufutensilien sind am vom Veranstalter festgelegten Platz zu deponieren.
  • Der Helm ist mit offenen Kinnriemen am Rad abzulegen.
  • Das Rad ist an dem zugewiesenen Platz abzustellen
  • Startnummernaufkleber sind am Rad links anzubringen. In der Wechselzone ist es verboten mit dem Rad zu fahren.
  • Wettkampfbesprechung
    • Die Teilnahme an der Wettkampfbesprechung ist Pflicht, die erteilten Anweisungen gelten als verbindlich.

Schwimmen (1500m / 600m)

  • Über den Schwimmstil sind keine Vorschriften gemacht.
  • Das Tragen der vom Veranstalter ausgegebenen Schwimmkappen ist Pflicht.
  • Entsprechend den Regeln der DTU § 28 Tabelle Kälteschutz sind diese erlaubt oder nicht. Hilfsmittel wie z.B. Flossen, Paddles, Socken und Strümpfen sind nicht erlaubt.
  • Die ausgegebene Startnummer darf nicht getragen werden, auch nicht unter dem Neoprenanzug
    • Verstöße werden mit einer gelben Karte geahndet!

Radfahren (35km / 20km)

  • Windschattenfahren, ständiges Nebeneinanderfahren und sich begleiten lassen ist verboten. Die Windschattenzone beträgt 10 m. Bei Verdacht auf Windschattenfahren bekommt man eine Zeitstrafe. Der Kampfrichter gibt ein akustisches Signal, zeigt die blaue Karte, spricht mit der Startnummer an, ruft Zeitstrafe und spricht die Aufforderung aus den Regelverstoß zu beseitigen.
  • Wer Windschatten fährt bekommt die rote Karte und ist damit disqualifiziert.
  • Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist einzuhalten.
  • Es gelten Übersetzungsbeschränkungen SpO § 4 Tabelle für den Schüler-, Jugendbereich.
  • Die Räder sind mit der Rahmenstartnummer links am Rahmen auszurüsten.
  • Die Startnummer ist deutlich erkennbar hinten auf der Bekleidung zu tragen.

Zeitstrafe

  • Das Zeigen der blauen Karte hat eine Zeitstrafe zur Folge. Diese beträgt für die Sprintdistanz (Jedermann) 1 Minute und für die Kurz- bzw. olympische Distanz 2 Minuten. Sie wird zu der Gesamtzeit addiert.

Laufen (10km / 5km)

  • Die Startnummer ist deutlich sichtbar vorne am Körper zu tragen.
  • Das Tragen von Oberbekleidung ist Pflicht.
  • Es ist verboten sich auf der Laufstrecke verpflegen ( außer an den dafür vorgesehenen Stellen ), begleiten oder betreuen zu lassen.

Staffelwettbewerb

  • Der Wechsel erfolgt durch die Startnummern- und Transponderübergabe.
  • Bei einer Staffel müssen mindestens zwei Teilnehmer an den Start gehen. Es dürfen von einem Teilnehmer keine 2 Strecken nacheinander absolviert werden.

Die Organisationsleitung der Veranstaltung