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Startgeldrückerstattung
- Startgebühren werden nur erstattet, wenn der Athlet an der Veranstaltung für den ATSV Kallmünz am Start war - als Nachweis ist eine Ergebnisliste bzw. Urkunde beizulegen
- Die Rückerstattung erhält nur derjenige, der auch aktiv an den beiden Veranstaltungen Frühlingslauf und Triathlon aktiv als Helfer bzw. Verantwortlicher mitgearbeitet hat
- Der Athlet muß Mitglied beim ATSV Kallmünz sein
- Jeder Athlet ist für seine Nachweisführung selbst verantwortlich
- Die Auszahlung der Startgeldrückerstattung (sofern es der Kassenstand erlaubt) erfolgt im November 2011 anteilig nach einem noch nicht festgelegten Modus
- Es werden nur Startgebühren für Veranstaltungen im Zeitraum vom 31.12.2010 bis 31.10.2011 erstattet
- Rückgabe des Nachweises bis spätestens 15.11.2011 an Robert Frankl
- Analog zu den erst genannten Punkten erfolgt auch die Rückerstattung von 20.- EUR für den Triathlonstartpaß
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